Abgeschickt von ocepj am 08 Maerz, 2010 um 21:07:00:
Antwort auf: Re: Mitarbeiterplanung neue Frage von Thomas am 08 Maerz, 2010 um 14:13:59:
Soweit wir wissen wird der Urlaub für Behinderte genau so gehandhabt wie bei nicht Behinderten, der einzige Unterschied ist das Behinderte mehr Urlaubsanspruch haben, wenn dieser Urlaub nimmt wird dieser auch vom Resturlaub abgezogen wie bei den anderen auch. Das ist unser Wissensstand.
Gruß
Team ocepj